Die Versicherungslösungen der D&O Managerhaftpflicht im Vergleich

Senior Manager mit Tablet

Um Ihre beruflichen Haftungsrisiken optimal abzusichern, hat KuV24-manager gezielt Versicherungslösungen für Ihr individuelles Anforderungsprofil entwickelt. Zwei Produktlinien berücksichtigen dabei Ihre Unternehmensgröße bzw. Ihren Jahresumsatz und Ihr Tätigkeitsfeld:

  • KuV24-manager Firmen-D&O (klassische D&O Versicherungslösung),
    bei der das Unternehmen die Versicherung für alle Leitungsverantwortlichen abschließt
  • KuV24-manager Persönliche D&O (individuelle D&O Versicherungslösung),
    die Sie selbst auf eigenen Namen und eigene Rechnung abschließen

Unterschiede der D&O Manager-Versicherungslösungen

Kriterium Klassische Lösung
Firmen-D&O
Individuelle Lösung
Persönliche D&O
Versicherungsnehmer
(Vertragspartner der Versicherung)
Ihr Unternehmen Sie selbst 
(auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen)
versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für alle Organe des Unternehmens (Vorstand/ Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat) und darüber hinaus die leitenden Angestellten,  „Compliance-Beauftragte“, Abwickler und Liquidatoren sowie die Ehegatten, Erben und gesetzlichen Vertreter der versicherten Personen. Versichert sind hier exklusiv 
Sie als Versicherungsnehmer 
in Ihrer Leitungsfunktion
Zeitlicher Rahmen 
für den Versicherungsschutz
Claims-Made-Prinzip

Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs wegen einer versicherten Pflichtverletzung bzw. der Mitteilung an den Versicherer
(vorsorgliche Umstandsmeldung), wenn eine Inanspruchnahme aufgrund bestimmter Umstände wahrscheinlich ist.

Die Versicherungssumme steht für jedes Jahr einer Inanspruchnahme zur Verfügung, unabhängig davon, ob dem Anspruch mehrere Verstöße aus unterschiedlichen Jahren zugrunde liegen.

Verstoßprinzip

Versicherungsfall ist der Verstoß bzw. die Pflichtverletzung, die Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann.
Diese Ursache für den Schaden muss im Vertragszeitraum liegen, unabhängig davon, wann der Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. 

Die Versicherungssumme steht für jedes Verstoßjahr gesondert zur Verfügung, unabhängig von der Geltendmachung. 

Beitragszahler das Unternehmen als Versicherungsnehmer Sie selbst als Versicherungsnehmer
Fremdmandate
  • Schutz auch für Tätigkeiten in fremden Unternehmen und Organisationen - automatisch mitversichert
  • Schutz für Tätigkeiten in weiteren Unternehmen und Organisationen sind als weiteres Mandat beitragspflichtig mitversicherbar
weitere Aspekte
  • Absicherung der mit der Übernahme der Organfunktion entstehenden Haftungsrisiken
  • Schutz des Privatvermögens aller Unternehmensverantwortlichen (Organe) und deren Familien
  • Erhalt der Unternehmensliquidität im Schadenfall
  • „operative Tätigkeiten“ in der Organfunktion mitversichert
  • Schutz bereits im Vorfeld einer möglichen Inanspruchnahme
  • Schutz auch noch Jahre, nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Nachmeldefrist orientiert sich an den (langen) Verjährungsfristen
  • Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen/Rufschädigungen
  • Versicherungssumme wird nicht durch (meist hohe) Abwehrkosten aufgezehrt – neue Tochterunternehmen sind automatisch mitversichert
  • Hohe Anteile am Unternehmen führen nicht zu Leistungskürzungen
  • Voller Schutz im Insolvenzfall
  • Versicherer-Wechsel führt nicht zum nachträglichen Verlust des Versicherungsschutzes
  • Unabhängigkeit von den Entscheidungen der Amtsnachfolger
  • Schutz des Privatvermögens
    – selbst im Falle eines gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes beitragsfrei mitversichert
  • Keine Unterscheidung nach: „operativ“/„nicht operativ“
  • Schutz bereits im Vorfeld einer möglichen Inanspruchnahme
  • Schutz auch noch Jahre, nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen/ Rufschädigungen
  • Freie Rechtsanwaltswahl
  • Hohe Anteile am Unternehmen führen nicht zu Leistungskürzungen
  • Voller Schutz im Insolvenzfall
  • Versicherer-Wechsel führt nicht zum nachträglichen Verlust des Versicherungsschutzes
  • Unabhängigkeit von den Entscheidungen der Amtsnachfolger
  • attraktive Zusatzleistungen
  • Übernahme von Kosten bei Straf-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Übernahme von Kosten von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen, im Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz-, Kartell- oder Wettbewerbsrecht
Selbstbehalts-Absicherung der Vorstände bei Aktiengesellschaften gegen Zuschlag versicherbar beitragsfrei mitversichert