Zweck der D&O Managerhaftpflicht ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, ...).
Die Schlüsselformulierung in den Versicherungsbedingungen lautet:
"Der Versicherungsfall ist – soweit im Rahmen der vorliegenden Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist – die erstmalige schriftliche Erhebung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person
(Claims-Made-Prinzip).
Der erstmaligen schriftlichen Erhebung eines Haftpflichtanspruchs stehen gleich:
- die Einreichung eines gerichtlichen Antrags von Aktionären auf Klagezulassung,
- die Streitverkündung,
- die Veranlassung der Bekanntgabe eines Güteantrags gemäß § 204 Absatz 1 Nr.4 BGB,
- den beiden ersten Punkten entsprechende Verfahren nach ausländischen Rechtsvorschriften."
Vom Versicherungsschutz sind sowohl Innenansprüche wie auch Außenansprüche umfasst.
Vertraglich begründete Ansprüche sind mitversichert, sofern der Ersatzanspruch analog zu gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen unstrittig besteht.
Als Leistungserweiterung besteht beim speziellen KuV24-manager-Wording auch Versicherungsschutz, wenn das Unternehmen selbst dienstvertragliche Gehaltsansprüche der versicherten Person (z.B. laufende Gehaltszahlungen des Geschäftsführers) mit behaupteten, versicherten Ansprüchen gegenseitig aufgerechnet werden.
Im Wesentlichen übernimmt die D&O Managerhaftpflicht für den Manager drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
- Prüfung
Zunächst wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Zahlung
Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
Sofern der Versicherer nach Prüfung zur Auffassung kommt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dies sind die angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
Folgende Bedingungsverbesserungen erhalten Sie nur bei der D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager beitragsfrei zu günstigen Online-Konditionen:
D&O Managerhaftpflicht - Allgemein
- Online Abschluss der D&O Managerhaftpflicht mit sofortiger Deckungsbestätigung (Versicherungsbestätigung)
- Keine zusätzlichen Risikounterlagen (z.B. Bilanz, Lagebericht) im vereinfachten Antragsverfahren erforderlich
- Weltweiter Schutz
- Sublimite in wenigen Teilbereichen
- Berücksichtigung des erweiterten Vermögensschadenbegriffs bei der D&O Managerhaftfplicht
- Freie Anwaltswahl
- Kündigungsverzicht im Schadenfall durch den Versicherer
- Professionelles und schnelles Schadenmanagement
- Beitragssicherheit durch fixe Versicherungsprämien der D&O Managerhaftpflicht
- Versicherungsschutz endet weder bei Beantragung noch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens automatisch.
- Verzicht auf Anfechtung und Rücktritt
- Beitragsfreie unverfallbare Nachmeldefrist
D&O Managerhaftpflicht - Versicherungsumfang
- größtmöglicher Kreis der mitversicherten Personen (auch für Ehegatten und Erben)
- automatische Mitversicherung von Tochterunternehmen
- die D&O Managerhaftpflicht ist bis € 5.000.000 Versicherungssumme im vereinfachten Antragsverfahren online abschließbar
- Vollständiger Wegfall der Zurechnungsklausel (keine Zurechnung von Handlungen oder Unterlassungen, welche von anderen versicherten Personen begangen wurden)
- keine Anrechnung von Anteilen Angehöriger oder versicherter Personen bei Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote (Wegfall der Eigenschadenklausel)
- Mitversicherung von Sicherheitsleistungen (Kautionen)
- nur direkter Vorsatz gilt bei der D&O Managerhaftpflicht ausgeschlossen
- Vollwertiger Abwehrschutz durch die D&O Managerhaftpflicht auch bei Vorsatzvorwurf
- Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung
- beitragsfreie Option für eine Umstandsmeldung zur Sicherung der aktuellen Versicherungssumme
- beitragsfreie, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung durch die D&O Managerhaftpflicht
- Übernahme von Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
- Rechtssicherheit durch präzise und klar verständliche Formulierungen in den Versicherungsbedingungen der D&O Managerhaftpflicht (verwendete Begriffe werden genau im Definitionsteil erklärt)
- nur 5 abschließend mitteilungspflichtige Gefahrerhöhungen bei der D&O Managerhaftpflicht
- beitragsfreie Mitversicherung von Fremdmandaten (OD-Deckung)
- beitragsfreie Mitversicherung von Allokationsschäden (Mischfällen)
- beitragsfreie Mitversicherung von Reputationsschäden
- beitragsfreie Mitversicherung von Notfallkosten ohne vorherige Zustimmung der Versicherung
- beitragsfreie Mitversicherung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen der versicherten Person
Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der genaue Wortlaut der jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen der D&O Managerhaftpflicht für die angebotenen Versicherungsgesellschaften.
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